Versicherungsbilanz
Unsere Geschichte
Was bisher geschah…
Wir schreiben das Jahr 1987. Im beschaulichen Sommerach beschließen Peter Hillenbrand und seine beiden Söhne Joachim und Michael ein Versicherungsbüro zu gründen. Kurzerhand wird die heimische Garage mit Tischen, Stühlen und der benötigten Technik ausgestattet und das Versicherungsbüro Hillenbrand entsteht. Die Erstellung einer Versicherungsbilanz, die den Kunden aufzeigt, wie sie ihren Versicherungsschutz verbessern können, findet großen Anklang. Dadurch laufen die neuen Geschäfte so gut, dass bereits im September desselben Jahres noch die Frau des Hauses Hillenbrand zur Unterstützung im Innendienst geholt wird.
Doch auch das reicht bald nicht mehr aus. Im Oktober 1989 wird eine weitere Innendienstmitarbeiterin eingestellt und 1991-1994 folgen die ersten zusätzlichen Außendienstmitarbeiter. Diese halten teilweise dem Unternehmen bis heute die Treue.
Bereits 1992 wird das kleine Büro im Hause Hillenbrand für nunmehr 10 Mitarbeiter aber zu klein und man beschließt nach Volkach in größere Räume umzuziehen. Da sich im Laufe der Zeit ergeben hat, dass man eine große Anzahl an Firmen, vor allem im Bereich Bau und Handwerk betreut, wird beschlossen das Versicherungsbüro umzufirmieren. Infolgedessen wird die VBH Versicherungsmakler für Baugewerbe und Handwerk GmbH gegründet. Durch den primären Kundenbereich wurde es immer wichtiger den besten Versicherungsschutz für Bauarbeiter und Handwerker zu bieten. Dazu wurde bereits 1992 das erste Sonderkonzept für eben diese Gewerbe zusammen mit einem Versicherer erarbeitet. Außerdem konnten nun Versicherungslücken, welche in der Versicherungsbilanz aufgedeckt wurden, noch akkurater geschlossen werden.
1995 wurde ein großer Meilenstein erreicht. Der 1000ste Kunde wurde begrüßt. Da immer mehr buchhalterische Aufgaben anfielen, wurde eine Buchhalterin eingestellt. Auch diese ist bis heute dem Unternehmen treu. Die Mitarbeiterzahl der VBH wuchs nun ständig an und so wurden auch die Räume in Volkach bald zu klein.
Daher beschloss man 1998 in die Stadt nach Würzburg zu ziehen. In der Randersackerer Straße 51 wurde ein komplettes Stockwerk angemietet, welches später sogar noch um einen weiteren „Flügel“ über der Werkstatt eines Mitmieters erweitert wird.
Um immer aktuell zu bleiben und den Kunden die umfangreichsten Versicherungskonzepte für die besten Konditionen bieten zu können, werden die Sonderkonzepte ständig optimiert und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. So wurde 2020 auch ein Cyber-Sonderkonzept speziell für Firmen erarbeitet. Durch die Versicherungsbilanz können wir Ihnen aufzeigen, wie Sie sich und Ihr Unternehmen bestmöglich absichern!
Unsere Geschichte
Versicherungsmakler
1987-1992
Gründung im September 1987 als Versicherungsbüro Hillenbrand in Sommerach. Erste Versicherungsbilanz wird erstellt.
Mai 12, 20211992-1995
Umfirmierung zur VBH Versicherungsmakler GmbH für Baugewerbe und Handwerk. Erste Sonderkonzepte für die Bauwirtschaft.
Mai 12, 20211999-2020
Erste Kunden mit mehr als 100 Mitarbeitern. Fortlaufende Optimierung der Versicherungskonzepte.
Mai 12, 2021Ihre Situation
Aus der Praxis:
Alle paar Jahre ärgert sich ein Unternehmer über hohe und ständig steigende Versicherungsprämien. Der Versicherungszweig, ob Kraftfahrt-, Haftpflicht- oder Sachversicherungen ist dabei völlig egal.
Er erhält ein Angebot von einem neuen, externen Versicherungsmakler und legt es seinem aktuellen Versicherungsvermittler vor. Infolgedessen erhält er ein ähnlich gutes oder sogar besseres Angebot. Das ist ein tolles Spiel und alle Beteiligten machen mit. Funktioniert doch auch ganz gut, oder?
Ob diese Vorgehensweise wirklich zielführend und vor allem nachhaltig ist, bleibt fraglich.
Denn, während der Unternehmer sich über die Einsparung freut, fängt der Versicherer bereits an, die Prämie wieder zu erhöhen. Und das oft ohne, dass es vom Versicherungsnehmer bemerkt wird.
Wir klären Sie über die Möglichkeiten auf, dieses Problem nachhaltig in den Griff zu bekommen. Und das – je nach Modell – ohne Ihren Versicherungsvermittler bzw. Makler wechseln zu müssen – mit der Versicherungsbilanz. Selbst bei Schadenquoten jenseits von 100, 200 oder gar 300 % !
Ihre Situation
Versicherungsmakler
Teufelskreis!
Kommt Ihnen das bekannt vor?
Ein Unternehmer verhandelt mühsam und zeitraubend mit seinem Versicherungsvermittler eine günstigere Prämie. Allerdings steigt in den Folgejahren die Prämie wieder stetig an.
Während Sie auf den Baustellen mit Ihren Kunden hart um Preise verhandeln müssen, sendet Ihnen der Versicherer einfach ein neues Dokument (Nachtrag) mit einer Beitragsanpassung. Versicherer müssen nicht verhandeln, die Gründe für eine Prämienanpassung sind vielfältig, z.B.:
Höhere Schadenaufwendungen im abgelaufenen Versicherungsjahr (Beitragsanpassung oder Sanierung)
Änderungen:
der Rechtsprechung und/oder Gesetze (angepasster Versicherungsschutz nötig)
ihrer Betriebsbeschreibung (neue Geschäftsfelder)
im Fuhrpark (Schadenfreiheitsrabatte, Typ- und Regionalklassen)
von Lohn-, Gehalts- oder Umsatzsumme (positive Geschäftsentwicklung)
Neue Versicherungsverträge notwendig (z.B. Cyber)
Beitragsangleichungen, Beitragsanpassungen oder Dynamiken
Abhängigkeiten? - Interessenkollision!
Was unterscheidet die VBH von einem provisions- bzw. courtageabhängigen Versicherungsvermittler / Makler?
Ein typischer Versicherungsvertreter erhält seine Provision für den Abschluss und die Betreuung der vermittelten Versicherungsverträge von der Versicherungsgesellschaft.
Der typische Makler erhält seine Courtage ebenfalls von der Versicherungsgesellschaft.
Solange der Versicherungsvertrieb abhängig von der Höhe Ihrer Prämie bezahlt wird, machen Prämienverhandlungen wenig Sinn.
Eine Theorie:
Stellen Sie sich vor, Sie beauftragen einen Steuerberater. Dieser erhält eine Provision von den Finanzbehörden, abhängig von der Höhe Ihrer Steuerlast. Welches Interesse verfolgt möglicherweise dann der Steuerberater? Hier stünde der Steuerberater in einer ähnlichen Interessenskollision wie tagtäglich ein typischer Versicherungsvertreter / Makler.
Viele Bauunternehmer verhandeln über ihre Versicherungsverträge, ohne zu wissen:
- Wie sich Versicherungsprämien zusammen setzen.
- Was genau in ihren Versicherungsverträgen steht.
Wir vereinbaren mit Ihnen unsere Vergütung auf Honorar-Basis. Somit sind wir ausschließlich Ihnen verpflichtet und können vollständig unabhängig vom Markt beraten.
Wie die Versicherungsprämie entsteht.
Die Prämie unterliegt den Grundsätzen einer Zuschlagskalkulation, wie Sie es von Ihren Baustellen kennen.
Als Berechnungsgrundlage dient der Schadenbedarf (aus der Vergangenheit) bzw. die Schadenerwartung (in der Zukunft). Hierauf aufgeschlagen werden Verwaltungskosten, Sicherheits- und ggf. Risikozuschlag, Gewinnzuschlag, Vertriebskosten und die Versicherungssteuer.
Achtung!:
Versicherungssteuer ist nicht mit Umsatzsteuer gleichzusetzen und lässt sich nicht von der Vorsteuer abziehen. Die Versicherungssteuer ist daher echter Aufwand für ihr Unternehmen.
Sofern man diese Kalkulation nicht kennt, ist jede Verhandlung mit dem Versicherer nicht nachhaltig.
Steigt Ihr Schadenbedarf bzw. die Schadenerwartung, erhöhen sich auch die Zuschläge. In der Folge steigt Ihre Versicherungsprämie.
Sinkt Ihr Schadenbedarf bzw. die Schadenerwartung, verringern sich auch die Zuschläge, da die Zuschläge i.d.R. prozentual immer identisch sind. In der Folge reduziert sich Ihre Versicherungsprämie.
Je nach Schadenbedarf steigt oder sinkt also die Versicherungsprämie.
Fazit: Der Schadenbedarf nimmt direkten Einfluss auf die Versicherungsprämie, man kann sagen er ist das Steuerungsinstrument.
Wichtig!: Auch Selbstbehalte müssen dem Versicherungsaufwand hinzugerechnet werden, was in der Praxis oft vernachlässigt, einfach übersehen oder auf ein anderweitiges G+V-Konto verbucht wird.
Beispiel:
Nettoprämie 101.250,00 EUR
Versicherungssteuer 23.750,00 EUR
Gesamt 125.000,00 EUR
34 Schäden à 500 EUR SB* 17.000,00 EUR
Gesamtaufwand 142.000,00 EUR
Betrachtet man die Zahlen abschließend, beträgt der Aufwand für Schadenzahlungen nicht 125.000 EUR,
sondern 142.000 EUR, ein Mehraufwand von 14% oder 17.000 EUR!
*SB = Selbstbeteiligung
Versicherungsschutz = Sicherheitsnetz?
Berechtige Ansprüche befriedigen, unberechtigte Ansprüche abwehren – die originäre Aufgabe ihrer Bau-Betriebshaftpflicht-Versicherung.
Was aber, wenn ein vermeintlich versichertes Ereignis eintritt und der Versicherer wegen einem Ausschlusstatbestand die Leistung verweigert?
Der Versicherer wird in diesem Fall weder die (berechtigten) Ansprüche befriedigen, noch sich mit der Schadenabwehr auseinandersetzen – Dieser Schaden wird vom vermeintlichen Sicherheitsnetz nicht gehalten und Sie bleiben auf den Kosten sitzen.
Nicht versicherte Schäden sind unbeabsichtigt und oft ärgerlich, können aber je nach Schadenhöhe für Ihr Unternehmen fatale Folgen haben – im schlimmsten Fall das Aus bedeuten!
Welche Entschädigung kann Ihr Unternehmen im Ernstfall aus dem Cash-Flow selbst leisten? 500.000 Euro oder vielleicht doch nur 50.000 Euro?
Ein echter Schadenfall anhand der Radiusklausel:
Der Mitarbeiter eines Hochbauunternehmens wurde nach Arbeitsschluss von einem Nachbarn der Baustelle angesprochen, ob er nicht für zwei Kisten Bier kurz mit seiner Baggerschaufel die baufällige Scheune einlegen könne.
Eigentlich wusste der Mitarbeiter, dass er dies nicht darf. In der Praxis sah es aber so aus:
Der Baggerfahrer setzte sich in seine Maschine und begann die Scheune abzutragen. Die Scheune war jedoch so instabil, dass sie kurzerhand auf die Straße kippte und ein dort stehendes Fahrzeug beschädigte. Außerdem wurde ein Passant von Steinen und Geröll getroffen – ein Rettungswagen wurde hinzugerufen; er war 6 Monate arbeitsunfähig.
Sachschaden: 21.700 Euro
Personenschaden: 171.400 Euro
Die fällige Gesamtentschädigung in Höhe von 193.100 Euro in diesem Fall war überschaubar, kann jedoch für jedes Bauunternehmen belastend sein. Die Schadenersatzforderungen hätten außerdem deutlich höher ausfallen können.
Wo liegt hier das Problem?
Tarifiert beim Versicherer war ein Hochbauunternehmen. Die Radiusklausel ist bei dieser Betriebsart i.d.R. nicht gestrichen.
Das bedeutet, der Versicherer schließt Schäden durch Abbruch- und Einreißarbeiten in einem Umkreis aus, welche sich im Radius der Höhe des Bauwerks ereignen.
In unseren Sonderkonzepten für die Bauwirtschaft gilt die Radiusklausel generell gestrichen. Denn wir wissen aus der Praxis, dass es auf Baustellen gelegentlich anders als vorgesehen abläuft.
Als Unternehmensentscheider müssen Sie Ihre Risiken kennen, oder Sie Beauftragen uns. Wir decken die Lücken im Sicherheitsnetz auf – mit der Versicherungsbilanz!
Unsere Lösung
Honorar-Modell.
Mit dieser Möglichkeit können Sie bereits ohne viel Aufwand zwischen zwei und fünf Prozent Ihrer Versicherungsprämie einsparen, ohne dass Sie Ihren Versicherungsvermittler / Makler wechseln müssen.
Als gewerblicher Versicherungsnehmer haben sie einen Vorteil, wenn Ihre Versicherungsprämie um die Provision / Courtage vermindert wird.
Versicherungsvermittler / Makler sind – sofern vom Versicherer angeboten – in der Lage, sowohl Provisions-/Courtage-Tarife, als auch Netto-Tarife zu vermitteln.
Ein Beispiel:
Sie zahlen für Ihre Betriebshaftpflichtversicherung, sowie sonstige Sachversicherungen, eine Gesamtprämie von 119.000 Euro p.a. Diese Prämie beinhaltet eine durchaus marktübliche Provision / Courtage in Höhe von 25 % auf eine Nettoprämie von 100.000€.
Beziehen Sie nun in diesem Beispiel einen nettoisierten Versicherungstarif (an Stelle eines Provisions-/Courtage-Tarifs), entfällt die Provision / Courtage in Höhe von 25.000 Euro auf die Versicherungsprämie.
Ist der Versicherungsvermittler / Makler durch ein solches Modell gewillt, Ihnen seine Marge offen zu legen und eine gesonderte Honorar-Rechnung zu stellen, sparen Sie in diesem Beispiel jährlich 4.750 Euro. Das sind 4 % der Versicherungsprämie durch die nicht mehr anfallende Versicherungssteuer auf den Honorar-Rechnungsbetrag. Je nach Höhe der Versicherungsprämie sowie der jeweiligen Provision / Courtage steigt oder sinkt der Betrag bzw. die prozentuale Einsparung.
Aktives Schaden-Management.
Werkstätten sind bei KFZ-Haftpflicht-Schäden oft strukturiert und professionell vorbereitet.
Nach der Frage an den Geschädigten, ob es sich um einen Haftpflicht-Schaden ohne eigenes Verschulden handelt, beginnt die Maschinerie aus vernetzten Sachverständigen, Rechtsanwälten und Auto-Verleihfirmen anzulaufen. Die abgerechneten Schadenaufwendungen setzen sich dann erfahrungsgemäß aus folgenden Positionen zusammen:
- Reparaturkosten
- Gutachterkosten
- Mobilitätsersatz
- Anwaltskosten
- Kostenpauschale
Es wird oft teurer, wenn der Versicherer nach Schadeneintritt erst spät reagieren kann oder erst nach Eintreffen des Anwaltsschreibens über den Schaden in Kenntnis gesetzt wird – dann ist es für kostenoptimierende Maßnahmen zu spät. Überlassen Sie daher das Schadenmanagement unserem Team aus erfahrenen Sachbearbeitern. Wir oder der Versicherer rufen oder schreiben die Geschädigte zeitnah an und stimmen mit Ihr die weitere Vorgehensweise ab.
Hierdurch senken wir die Kosten für Mobilitätsersatz; Gutachter- und Anwalts-Honorare entfallen – sofern die Haftungsfrage eindeutig ist – oft vollständig.
Nicht in jedem Fall ist diese Vorgehensweise erfolgreich, lässt sich aber erfahrungsgemäß bei jedem vierten Schadenfall anwenden.
Denken Sie immer daran, Schäden sind das Haupt-Steuerungselement der Prämie! Machen Sie sich frei von der Denkweise, dass die Schäden Ihr Versicherer zahlt. Am Ende zahlt der Schadenverursacher die Aufwendungen über nachhaltig höhere Prämien.
Stop-Loss-Modell.
Macht es für Ihr Unternehmen einen Unterschied, ob Sie 25.000 Euro für Schadenzahlungen oder für Versicherungsprämien aufwenden?
Wir sagen eindeutig: JA!
Bei einem jährlichen Schadenbedarf von 50.000 Euro nimmt der Versicherer exemplarisch einen Zuschlag von 50%. Vereinfacht ausgedrückt, möchte er von 100.000 Euro Einnahmen, höchstens 50%, also 50.000 Euro, für Schäden wieder auskehren. Man bezeichnet dies als Zielschadenquote. Zielschadenquote in unserem Beispiel: 50%.
Auf selbst abgewickelte und geleistete Schadenzahlungen fallen keine Zuschläge an. Weder Verwaltungskosten, noch Versicherungssteuer. Lediglich wir als Ihr Makler erheben einen Zuschlag auf diesen Anteil, da Sie uns mit der Begleitung und Abwicklung der Schäden betrauen.
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel:
Ihr Unternehmen zahlt 25.000 Euro Schäden selbst. Statt 50.000 Euro Schadenaufwand, kommen beim Versicherer nur noch 25.000 Euro an. Bei einer Zielschadenquote von 50%, verrechnet der Versicherer 50.000 Euro an Prämie. Rechnen sie nun die bereits 25.000 Euro an selbst gezahlten Schäden hinzu, beträgt der Aufwand 75.000 Euro. Ihre Einsparung beträgt hierdurch 25.000 Euro oder 25%!
Durch die Kombination aus dem Honorar-Modell, unserem aktiven Schaden-Management und einem Stop-Loss-Modell können wir den Gesamtaufwand für Sie maximal reduzieren.
Versicherungsschutz = Sicherheitsnetz!
Der Versicherungsschutz muss Ihr persönliches Sicherheitsnetz sein.
Tritt ein Schaden auf, muss das Sicherheitsnetz so gestrickt sein, dass der Schaden aufgefangen und abgefedert wird.
Die Versicherungsbedingungen entsprechen dem Sicherheitsnetz. Bedingungswerke sind mit dem Versicherer frei verhandelbar.
Daher ist die Ausgestaltung des Sicherheitsnetzes immer nur so gut wie die Verhandlungen zwischen den beteiligten Parteien.
An dieser Stelle rufen sie sich die Abhängigkeiten der Parteien untereinander wieder ins Gedächtnis.
Mit der Versicherungsbilanz decken wir auf, in wie vielen Punkten Ihr aktueller Versicherungsschutz nicht den Anforderungen entspricht.
Wir verhandeln bereits seit 1992 kontinuierlich mit den Versicherern Ihre Versicherungsbedingungen.
Geh nicht immer den vorgezeichneten Weg, der nur dahin führt, wo andere bereits gegangen sind.
– Alexander Graham Bell
Standard können die Meisten – unsere Wege sind so individuell wie Ihr Unternehmen, Ihre MitarbeiterInnen und Ihre Produkte. Wir schaffen Klarheit und Lösungen.
Eine Ersparnis zwischen 3-5 % p.a. erreichen sie bereits einzig durch die Umstellung ihres Courtage-Tarifs auf ein Honorar-Modell.
Bereits bis zu 20 % Einsparung p.a. können durch Kombination des Honorar-Modells und einem aktiven Schaden-Management erzielt werden.
Zum Teil weitaus höhere Einsparungen sind durch Kombination spezieller VBH-Deckungskonzepte mit Honorar-Modell, aktivem Schaden-Management und Stop-Loss-Modell möglich.
Mit der Aufnahme des VBH-Risikoanalysebogens für die Versicherungsbilanz machen wir uns Ihr Unternehmen gläsern. Dadurch stellen wir den bestehenden Versicherungsschutz der tatsächlichen Risikosituation gegenüber.
Dabei behalten wir stets im Blick, welche Module angewandt werden können. Durch die Versicherungsbilanz finden wir gemeinsam den optimalen Weg aus Preis, Leistung und Machbarkeit – und das Nachhaltig und zugeschnitten auf Ihr Unternehmen!
Ihr Mehrwert
VBH +
Kein Vermittlerwechsel.
Mit unserer Versicherungsbilanz geben wir Ihrem besitzenden Versicherungsvermittler / Makler einen Leitfaden an die Hand, die Punkte mit den von uns für Sie ausgewählten Tarifen und Gesellschaften umsetzen.
Die Kostenoptimierung durch den Netto-Tarif kann durch Stellen einer gesonderten Honorar-Rechnung erzielt werden.
Sollten wir in in der Versicherungsbilanz spezielle VBH-Deckungskonzepte zu Grunde legen, kann Ihr Versicherungsvermittler / Makler diese durch gesonderte Vereinbarung über unser Haus beziehen.
Umsetzungsgarantie.
Wir gewähren eine zeitlich begrenzte Umsetzungsgarantie von 8 Wochen ab Besprechung der Versicherungsbilanz.
Die Versicherer halten sich in aller Regel lediglich 12 Wochen an Ihre Zusage. Der Markt ist mittlerweile so kurzlebig, dass Versicherer auf veränderte Situationen, Schadenverläufe und sonstige Entwicklungen häufig sehr kurzfristig mit Prämien- und/oder Bedingungsanpassungen reagieren. Wir können deshalb leider nicht ausschließen, dass bei einer Eindeckung des Risikos nach Ablauf der Bindefrist evtl. neu mit dem Versicherer verhandelt werden muss.
Daher sollten sie möglichst zeitnah eine Entscheidung treffen, ob und in welcher Form sie die Umsetzung wünschen.
VBH+ Leistungen.
Gehen Sie den Weg mit der VBH, genießen Sie die VBH+ Leistungen:
- Alternative Vergütungsmodelle
- Aktives Schadenmanagement
- Jährliche Revision, fortlaufende Überprüfung ihrer Versicherungen
- Winterruhe bei KFZ ohne Abmeldungen bei der Zulassungsstelle
- Prämienregulierung und Abrechnung erst zum 1. April
- Genaue Ermittlung der Versicherungssumme ihres Inventars
- Gebäudewertermittlung
- Ermittlung der Listenpreise von Baugeräten
- u.v.m.
Sie haben sich für die Erstellung einer Versicherungsbilanz entschieden?
Prima, die nächsten Schritte:
- Wir unterzeichnen gemeinsam eine Vereinbarung.
- Wir benötigen lediglich 1,5 Std. zur Aufnahme des Fragebogens sowie Ihre Versicherungsunterlagen.
- Ihre Versicherungsunterlagen erhalten Sie innerhalb einer Woche vollständig zurück.
- Für die Erstellung Ihrer Versicherungsbilanz benötigen wir 8-12 Wochen.
- Wir besprechen gemeinsam die Versicherungsbilanz.
Anschließend entscheiden Sie:
a) die VBH mit der Umsetzung der Versicherungsbilanz zu beauftragen und nachhaltig und dauerhaft bei Ihrer Prämie zu sparen sowie wichtige Versicherungslücken aufzudecken.
b) Ihren bestehenden Versicherungsvermittler / Makler mit der Umsetzung der Versicherungsbilanz zu betrauen und bei Ihrer Prämie zu sparen.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!
Langjährige Partnerschaften
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